Ein Wildunfall kommt oft plötzlich und unerwartet. Gerade in den frühen Morgenstunden oder in der Dämmerung kann es auf Landstraßen und in waldreichen Gebieten gefährlich werden. Ein Reh springt aus dem Gebüsch, ein Wildschwein überquert die Fahrbahn – und schon ist es passiert. Für viele Autofahrer ist der Schock groß, wenn es zur Kollision kommt. In dieser Ausnahmesituation richtig zu handeln, ist jedoch entscheidend – sowohl für die eigene Sicherheit als auch für mögliche Versicherungsansprüche.
Ruhe bewahren und Gefahrenstelle absichern
Nach dem Zusammenstoß mit einem Wildtier gilt zunächst: Ruhe bewahren. Auch wenn das Tier verletzt oder tot am Straßenrand liegt – panisches Verhalten hilft nicht weiter. Wichtig ist zunächst die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie – wenn möglich – das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Ziehen Sie eine Warnweste an und verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn es gefahrlos möglich ist.
Steht das Auto noch auf der Fahrbahn, sollte es schnellstmöglich an den Rand oder auf den Seitenstreifen gelenkt werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, muss es gegen den fließenden Verkehr abgesichert werden. Vergessen Sie dabei nicht, sich selbst und Ihre Mitfahrer in Sicherheit zu bringen – möglichst hinter eine Leitplanke oder weit genug vom Fahrbahnrand entfernt.
Polizei verständigen – Meldepflicht bei Wildunfällen
Ein häufiger Fehler: Viele Autofahrer denken, sie könnten den Unfall selbst regeln, besonders wenn das Tier weggelaufen ist. Doch genau das ist problematisch. In Deutschland besteht bei einem Wildunfall Meldepflicht. Die Polizei muss in jedem Fall informiert werden, auch wenn das Tier nicht mehr auffindbar ist. Sie koordiniert die nächsten Schritte, verständigt gegebenenfalls den zuständigen Jagdpächter oder Förster und dokumentiert den Vorfall.
Diese Dokumentation – die sogenannte Wildunfallbescheinigung – ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern wird auch von der Versicherung benötigt. Ohne diesen Nachweis kann es sein, dass die Teilkaskoversicherung die Regulierung des Schadens ablehnt.
Verletzte Tiere nicht anfassen oder verfolgen
So sehr es aus menschlicher Sicht verständlich ist – verletzte Tiere sollten nicht berührt oder verfolgt werden. Wildtiere können unberechenbar reagieren, insbesondere wenn sie verletzt sind. Hinzu kommt: Wer ein Tier ohne jagdrechtliche Erlaubnis verfolgt oder tötet, macht sich strafbar. Auch das Bergen oder Mitnehmen eines toten Tieres (z. B. wegen vermeintlichem Wildbret) ist verboten und gilt als Wilderei. Deshalb gilt: Abstand halten, auf die Polizei oder den Jäger warten – sie übernehmen das weitere Vorgehen.
Beweissicherung für die Versicherung
Für die spätere Schadensregulierung durch die Versicherung ist eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls wichtig. Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier (sofern möglich), das beschädigte Fahrzeug und eventuell entstandene Spuren wie Blut oder Haare auf der Straße. Machen Sie Aufnahmen aus mehreren Perspektiven. Diese Beweise können entscheidend sein, wenn es um die Frage geht, ob ein Wildunfall tatsächlich vorlag – denn die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel nur Schäden durch Haarwild wie Rehe, Wildschweine oder Hirsche.
Tiere wie Hunde, Katzen oder Vögel zählen in diesem Zusammenhang nicht dazu – bei ihnen greift in vielen Fällen keine Kaskoleistung.
Verhalten nach dem Unfall: Versicherung informieren
Nachdem Polizei und ggf. Jäger vor Ort waren und Sie eine Wildunfallbescheinigung erhalten haben, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch Haarwild auf, sofern diese nachgewiesen werden können. Bei einer Vollkaskoversicherung wird der Schaden meist unabhängig vom Tier erstattet, allerdings unter Anrechnung der Selbstbeteiligung und ggf. Rückstufung.
Wer sichergehen will, sollte regelmäßig prüfen, ob seine Versicherung auch Schäden durch größere Tiere wie Pferde oder Kühe sowie kleinere Tiere wie Marder abdeckt – einige Anbieter bieten entsprechende Erweiterungen des Versicherungsschutzes an.
Fazit: Vorbereitung und Wissen helfen im Ernstfall
Ein Wildunfall ist immer eine belastende Situation – für Fahrer, Beifahrer und nicht zuletzt das betroffene Tier. Umso wichtiger ist es, die richtigen Verhaltensregeln zu kennen: Gefahrenstelle sichern, Polizei informieren, Abstand zum Tier halten, Unfall dokumentieren und Versicherung benachrichtigen. Wer diese Schritte beherzigt, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern sorgt auch dafür, dass der Schaden korrekt reguliert wird. Und nicht zuletzt gilt: Augen auf im Straßenverkehr – besonders in Waldgebieten, an Wildwechsel-Schildern und zur Dämmerung. Denn Vorbeugung bleibt der beste Schutz.
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